{"id":853,"date":"2015-04-20T11:32:39","date_gmt":"2015-04-20T09:32:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.intaco.de\/?page_id=853"},"modified":"2021-05-31T15:42:11","modified_gmt":"2021-05-31T13:42:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.intaco.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: justify;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Gebrauchtwagenverkauf<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">I. Vertragsabschluss<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Besteller\/ K\u00e4ufer ist an die Bestellung vier Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind, h\u00f6chstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Das Recht des Zwischenverkaufs der angebotenen Ware beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. S\u00e4mtliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform, auch die \u00c4nderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">II. Preise<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachl\u00e4sse, sowie bei ausweisbarer Umsatzsteuer inklusive dieser. Vereinbarte Nebenleistungen werden zus\u00e4tzlich berechnet. Die Kosten f\u00fcr eine Anlieferung an einen anderen Ort im Bundesgebiet variiert je nach Standort und sind individuell zu vereinbaren. Zus\u00e4tzlich zu den Versandkosten k\u00f6nnen bei Auslieferungen ins Ausland Zollgeb\u00fchren anfallen, die der Besteller zu tragen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">III. Zahlungen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Kaufpreis und der Preis f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Zahlung hat bargeldlos zu erfolgen. Bei Zahlung durch Bank\u00fcberweisung muss der Kaufpreis zwei Werktage vor Fahrzeug\u00fcbergabe auf dem Konto des Verk\u00e4ufers eingegangen sein. Eine Zahlung durch Scheck ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Bargeldzahlungen sind nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Kaufvertrag beruht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">IV. Lieferfristen und Lieferverzug<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Liefertermine und Lieferfristen k\u00f6nnen verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden und sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschlu\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Verk\u00e4ufer ist von der Lieferung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserh\u00f6hung vom Hersteller vorgenommen wird und\/oder wenn durch Gesetzes\u00e4nderung ein Import wesentlich erschwert wird. Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der K\u00e4ufer kann 6 Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verk\u00e4ufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Der K\u00e4ufer ist in diesem Fall berechtigt, neben der Lieferung f\u00fcr jede vollendete Woche Verzug eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,1 % des Lieferwertes zu verlangen. Dem Verk\u00e4ufer bleibt das Recht vorbehalten, dem K\u00e4ufer nachzuweisen, dass als Folge des Verzugs gar kein Schaden bzw. ein wesentlich niedriger Schaden eingetreten ist. Der K\u00e4ufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verk\u00e4ufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach Ablauf der Nachfrist ist der K\u00e4ufer berechtigt durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Kaufvertrag<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung in H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte; im \u00dcbrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 25% des eingetretenen Schadens begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadenersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. War ein verbindlicher Liefertermin vereinbart oder wurde eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer mit \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. H\u00f6here Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rung. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt. Der Anspruch auf Schadensersatz bei Aus\u00fcbung des R\u00fccktritts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">V. Abnahme<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Wird der Kaufgegenstand innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach Bereitstellung nicht bezahlt und\/ oder abgeholt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Ebenfalls k\u00f6nnen ab dem f\u00fcnften Tag Standgeb\u00fchren von EUR 15.-pro Tag in Rechnung gestellt werden. Wird die Ware versp\u00e4tet abgeholt, kann der Verk\u00e4ufer f\u00fcr evtl. Besch\u00e4digungen (Diebstahl, Hagel, Vandalismus, etc.) nicht haftbar gemacht werden, das Risiko liegt alleine beim K\u00e4ufer und ist in diesem Fall von ihm entsprechend zu versichern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser pauschal 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren oder der K\u00e4ufer einen niedrigeren Schaden nachweist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">VI. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verk\u00e4ufer zu. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verk\u00e4ufer ausgeh\u00e4ndigt wird. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Kommt der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verk\u00e4ufer den Kaufgegenstand vom K\u00e4ufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich verwerten. Auf Wunsch des K\u00e4ufers, der nur unverz\u00fcglich nach Zur\u00fccknahme des Kaufgegenstandes ge\u00e4u\u00dfert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten eines \u00f6ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst\u00e4ndigen, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), ermittelt. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">VII. Sachmangel<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelhaftung, wenn der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich -rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit der Verk\u00e4ufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Anspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigung hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der K\u00e4ufer mit Zustimmung des Verk\u00e4ufers an den dem Ort des betriebsunf\u00e4higen Kaufgegenstandes n\u00e4chstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunf\u00e4higen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verk\u00e4ufer entfernt befindet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschlei\u00dferscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Fahrzeugs beruhen, sind vertragsgem\u00e4\u00df und keine M\u00e4ngel im Rechtssinn. Angaben zu KM-Laufleistung, M\u00e4ngel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers und sind keine Zusicherungen. Das Fahrzeug wurde nicht auf eventuelle Vorsch\u00e4den und \/ oder versteckte M\u00e4ngel untersucht. Der K\u00e4ufer akzeptiert den Zustand wie er ihn besichtigt und \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">VIII. Haftung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Ma\u00dfgabe dieser Bedingungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschlu\u00df vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom K\u00e4ufer f\u00fcr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr etwaige damit verbundene Nachteile des K\u00e4ufers z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. F\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Sch\u00e4den wird nicht gehaftet. Durch \u00dcbertragungen zu Onlineb\u00f6rsen und anderen Medien sowie bei Preisauszeichnungen k\u00f6nnen irrt\u00fcmliche Angaben auftreten. Der K\u00e4ufer hat bei Abnahme der Ware diese auf Konformit\u00e4t des Angebots, Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen (insbesondere technische Daten, Zubeh\u00f6r, Ausstattung, relevante Teile, etc.) Wird der Kaufgegenstand abgenommen, so wird dieser in seiner Beschaffenheit als vertragsgem\u00e4\u00df anerkannt. Sp\u00e4tere Reklamation, Wandlung oder Minderung jeglicher Art werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, Sch\u00e4den und Verluste, f\u00fcr die der Verk\u00e4ufer aufzukommen hat, diesem unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschlie\u00dfend geregelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">IX. Schiedsgutachterverfahren<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(g\u00fcltig nur f\u00fcr Gebrauchtwagen mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. F\u00fchrt der Kfz-Betrieb das Zeichen \u201eMeisterbetrieb der Kfz-Innung\u201c, k\u00f6nnen die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag &#8211; mit Ausnahme \u00fcber den Kaufpreis &#8211; die f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndige Schiedsstelle f\u00fcr das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverz\u00fcglich nach Kenntnis des Streitpunktes, sp\u00e4testens von Ablauf von 13 Monaten sei Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verj\u00e4hrung f\u00fcr die Dauer des Verfahrens gehemmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch\u00e4fts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgeh\u00e4ndigt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg w\u00e4hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre T\u00e4tigkeit ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Das Schiedsstellenverfahren ist f\u00fcr den Auftraggeber kostenlos.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">X. Widerrufsrecht<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Widerrufsbelehrung f\u00fcr Fernabsatzgesch\u00e4fte<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fernabsatzvertr\u00e4ge sind Vertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Waren oder \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen, die unter ausschlie\u00dflicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste, abgeschlossen werden. Die Verbraucherschutzrechte sind in \u00a7\u00a7 312 b, 312 c und 312d i. V. m. \u00a7 355 BGB geregelt. Es wird dem Verbraucher\/K\u00e4ufer bei solchen Gesch\u00e4ften ein Widerrufs-, bzw. R\u00fcckgaberecht einger\u00e4umt, \u00fcber welches nachfolgend belehrt und das nachfolgend geregelt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2.Widerrufsrecht<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der K\u00e4ufer kann die Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail, etc) oder durch R\u00fcckgabe des Kaufgegenstandes widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs oder des Kaufgegenstands. Der Widerruf ist zu richten an: intaco e.K. &#8211; Inhaber T. Crouch, Am Listholze 82, 30177 Hannover<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Widerrufsfolgen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu f\u00fchren, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen f\u00fcr den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erf\u00fcllen m\u00fcssen. Bei der \u00dcberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung \u2013 wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re \u2013 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Sie die Pflicht zum Wertersatz f\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr\u00e4chtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung (oder der Sache), f\u00fcr uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung mit Ihrer ausdr\u00fccklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">L\u00e4sst der K\u00e4ufer das Fahrzeug w\u00e4hrend der Widerrufsfrist zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, im Widerrufsfall Ersatz der entstandenen Wertminderung zu verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">XI. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Die beteiligten Vertragsparteien verst\u00e4ndigen sich darauf, dass das anwendbare Recht das Deutsche Recht ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">XII. Schlussbestimmung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeintr\u00e4chtigt dies nicht die Wirksamkeit der weiteren in den vorstehenden Bedingungen enthaltenen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel soweit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Gebrauchtwagenverkauf I. Vertragsabschluss 1. Der Besteller\/ K\u00e4ufer ist an die Bestellung vier Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind, h\u00f6chstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. 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